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Tipps für Motorrad-Oldtimer

Berlin (dpa/tmn) - Sie sind meist gemütlich unterwegs, die Fahrer von alten Motorrädern. Aber auch für diese gelten Regeln und Vorschriften. Wann ist ein Motorrad ein Oldtimer? Und was ist zu beachten bei Zulassung, Hauptuntersuchung und Vollabnahme?

Roland Rathke startet seine BMW R12. Mit seinem Motorrad-Oldtimer fährt der 52-Jährige gleich von Dortmund ins Sauerland - ganz gemütlich mit Sohn Jan, 11 Jahre alt, im Beiwagen. Für den ehemaligen Kfz-Meister gibt es nichts Besseres als eine entspannte Tour mit so einem Klassiker unterm Hintern. In seiner Garage stehen noch eine Motorcomfort aus dem Jahr 1929, eine Zündapp von 1934 und eine Wanderer (1937).

Besitzer solcher Motorrad-Schätzchen dürfen sich glücklich schätzen. Doch die ehrwürdigen Zweiräder bedürfen auch einer Extra-Portion Aufmerksamkeit. «Sie erfordern ein besonderes Feingefühl und eine extrem passive Fahrweise», sagt Michael Lenzen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Motorradfahrer mahnt: «Technik, die so viele Jahre auf dem Buckel hat, ist einfach nicht so leistungsstark. Beim Bremsweg müssen Sie mehr einrechnen, bei der Beschleunigung weniger. Das kann beim Überholen ein Problem sein.» Gerade wer auch eine moderne Maschine fährt, sollte das bedenken.

Doch beim Thema Sicherheit ist die Szene der Oldtimer-Fahrer mitunter gespalten. Die Helmpflicht wird zwar akzeptiert, manche Biker setzen moderne Helme auf und tragen Schutzkleidung mit Protektoren. Doch für andere muss der Retro-Look passend zum Gefährt stimmen, dementsprechend alt ist auch manche angelegte Kluft samt Kopfschutz. «Bei einer Rundfahrt mit Motorrad-Veteranen kann ich gut verstehen, wenn alles ins Gesamtbild passen soll», sagt Lenzen.

Solche Rundfahrten sind für Eingefleischte das reine Vergnügen. Pflichtfahrten dagegen führen zur Zulassungsstelle und auf die Prüfstände von TÜV oder Dekra. Bei der Behörde erhalten Maschinen, die älter als 30 Jahre alt sind, das «H» für historisch auf dem Nummernschild. Damit stuft der Gesetzgeber das Zweirad als «kulturhistorisch wertvoll» ein. Voraussetzung dafür ist nach Auskunft des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA), dass die Maschine sich noch im gepflegten Originalzustand befindet.

Festgestellt wird dieser Oldtimerstatus durch ein Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Beim TÜV Nord ist dafür kein gesonderter Termin nötig und kann mit der Hauptuntersuchung erledigt werden. Roger Eggers, Ingenieur beim TÜV Nord: «Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehle ich aber eine Terminreservierung übers Internet.»

Eine Ausnahme beim Oldtimerstatus gibt es: Wenn Änderungen gegenüber dem Original, zum Beispiel ein neuer Lenker oder Schalldämpfer, noch bis zehn Jahre nach der Erstzulassung erfolgt sind. Dann handelt es sich um den Einsatz von zeitgenössischem Zubehör. Das darf auch heute noch montiert werden und hätte keinen Einfluss auf die Einstufung als Oldtimer. Steuerlich kann das «H» für den Besitzer günstiger sein. Denn statt der Abrechnung nach Hubraum werden pauschal 46 Euro pro Jahr fällig.   >>> weiterlesen

Quelle: sueddeutsche.de